Prüfplanung und Verantwortung

DGUV-V3-Prüfung in Düsseldorf: den Prüfauftrag richtig vorbereiten

Sie organisieren elektrische Prüfungen für Ihren Betrieb? Entscheidend sind die tatsächlich eingesetzten Arbeitsmittel und ihre Nutzung. BEICK unterstützt Sie beim konkreten Prüfauftrag und einer nachvollziehbaren Übergabe der Ergebnisse.

Prüfanlass statt pauschaler Jahresregel

DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung bilden wichtige Grundlagen für betriebliche Prüfungen. Wiederkehrende Prüfungen richten sich nach den maßgeblichen Anforderungen und den im Betrieb ermittelten Fristen. Eine einheitliche Jahresfrist für jedes Gerät lässt sich daraus nicht ableiten.

Auch Änderungen, Instandsetzungen oder besondere Ereignisse können Anlass für eine Prüfung sein. Welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten, muss anhand des Arbeitsmittels und der Einsatzbedingungen beurteilt werden.

Was Sie vor dem Termin zusammenstellen

  • Bestandsliste: Geräte, Maschinen, Standorte und verantwortliche Ansprechpersonen.
  • Vorhandene Grundlagen: Gefährdungsbeurteilung, Herstellerunterlagen und letzte Prüfberichte.
  • Prüfanlass: wiederkehrende Prüfung, Reparatur oder Änderung.
  • Betriebliche Grenzen: Arbeitszeiten, Zugangsregeln und mögliche Stillstandsfenster.

Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Organisation sicherer Arbeitsmittel bleibt bestehen. Ein Prüfauftrag ersetzt die Gefährdungsbeurteilung nicht.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Wir grenzen die zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel und den Anlass ab.
  2. Sie benennen die betrieblichen Ansprechpartner und stellen die vereinbarten Unterlagen bereit.
  3. Die Prüfung erfolgt nach abgestimmtem Umfang; nicht zugängliche oder nicht prüfbare Objekte werden kenntlich gemacht.
  4. Sie erhalten die Ergebnisse zur Ablage und zur weiteren Bearbeitung festgestellter Mängel.

Prüfprotokolle geordnet aufbewahren

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV sind die dort geregelten Prüfergebnisse mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Zu den Angaben gehören Art und Umfang, Ergebnis sowie die verantwortliche Prüfperson. Die konkrete Zuordnung Ihrer Betriebsmittel erleichtert spätere Wiederholungsprüfungen.

Wir besprechen, welche Unterlagen Sie für Ihre interne Ablage benötigen. Aus dem Protokoll entsteht keine pauschale Garantie für zukünftige Betriebssicherheit.

Häufige Fragen

Wer legt die Prüffrist fest?

Der Arbeitgeber ermittelt erforderliche Prüfungen und Fristen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung. Nutzung, Umgebung, Herstellerinformationen und bisherige Befunde sind dabei zu berücksichtigen.

Reicht eine Prüfplakette als Nachweis?

Eine Plakette hilft bei der Orientierung. Sie ersetzt die erforderlichen Aufzeichnungen zur Prüfung nicht.

Ist diese Seite eine rechtliche Einzelfallbewertung?

Nein. Die Hinweise unterstützen die Vorbereitung. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Regelungen und die konkrete Gefährdungsbeurteilung.

Nächste Prüfung vorbereiten

Schreiben Sie uns, welcher Prüfanlass vorliegt, welche Betriebsmittel betroffen sind und wann das Prüfzeitfenster geplant ist.